Alles was Recht ist ...
Teilnahme- und Beförderungsbestimmungen
für die Fahrt mit dem Museumszug „Rebenbummler“
Veranstalter: Eisenbahnfreunde Breisgau e. V.
Ein Anspruch auf reservierte Plätze im Zug besteht nur bei Einzahlung des vollständigen Fahrpreises auf das Vereinskonto der Eisenbahnfreunde Breisgau e.V. bis spätestens vier Tage vor dem bestellten Fahrtermin.
Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau
IBAN: DE44 6805 0101 0002 0539 07
BIC: FRSPDE66XXX
- auch für Überweisungen aus dem Ausland -
Auf dem Überweisungsträger müssen im Text gut lesbar angegeben sein: Fahrtermin, Personenzahl (Erwachsene/Kinder 4 - 14 Jahre), Summe-Betrag-Fahrkarte + ggf. Summe Betrag Zusatzbuchung (z.B. Schiff). Das Inkasso / die Reservierung erfolgt im Auftrag und auf Rechnung des ext. Leistungserbringers über EFB e.V.
Kinder unter 4 Jahren benötigen keine Fahrkarte und haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz
Fahrkarten für die reservierten Plätze werden gegen Vorlage des Einzahlungsbelegs bzw. Gutscheins im Zug ausgegeben. Andere Fahrausweise haben keine Gültigkeit. Eine Beförderung ohne vollständige Bezahlung des Fahrpreises vor Fahrtantritt bleibt ausgeschlossen.
Zusätzlicher Fahrkartenverkauf (für nicht reservierte Plätze) findet im Zug, vor und während der Fahrt, statt. Eine Fahrgastmitnahme ist nur möglich, soweit Plätze vorhanden sind, die Sicherheit gewährleistet ist und der Fahrpreis bezahlt wurde.
Verspätungen oder Schwierigkeiten bei der Anreise gehen zu Lasten des Bestellers, der Zug fährt nach Fahrplan.
Kostenlose Fahrradbeförderung im Güterwagen ist in begrenztem Umfang möglich, für Beschädigungen wird keine Haftung übernommen. Kinderwagen etc. werden im Güterwagen transportiert. Die Gänge in den Waggons müssen freigehalten werden.
Den Anweisungen des Zugpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Gleisanlagen dürfen nicht betreten werden. Bei Zuwiderhandlungen oder Gefährdung der Sicherheit können Fahrgäste ohne Anspruch auf Schadensersatz von der Mitfahrt oder Weiterfahrt ausgeschlossen werden.
Eltern haften für ihre Kinder.
Der Zug ist bewirtschaftet. Der Verzehr mitgebrachter alkoholischer Getränke ist nicht gestattet.
Reiserücktritt, Stornierung:
Rücktritt von der Buchung oder Teilstornierungen sind für Reisegruppen ab 10 Personen (Vereine, Clubs, gewerbliche Reiseunternehmen wie z.B. Busunternehmer etc.) nur bis spätestens zwei Wochen vor dem Fahrtermin möglich, danach ist der Gesamtbetrag fällig. (Siehe hierzu auch Buchungshinweise unter Vorabreservierung.)
Wird innerhalb zwei Wochen vor dem Fahrtermin die Teilnehmerzahl einer Reisegruppe durch Mitteilung per Mail an [email protected] verringert, wird der entsprechende Anteil erstattet, wenn die Plätze anderweitig vergeben werden können. Erhöht sich die Teilnehmerzahl einer Reisegruppe kurzfristig, so besteht nur Platzanspruch, wenn freie Plätze vorhanden sind.
Sonstiges:
Bei Reiseausfall oder Programmänderung durch mangelnde Teilnehmerzahl, höhere Gewalt oder technische Defekte besteht keine Haftung durch die Eisenbahnfreunde Breisgau e.V.
Bei Ausfall der Dampflok ist der Einsatz von Ersatzfahrzeugen möglich.
Es besteht keine Beförderungspflicht.
Für Verschmutzungen oder andere Schäden durch den Dampfbetrieb wird keine Haftung übernommen.
Freiburg, im November 2023